Satzung der Weißer-Rheinbogen-Stiftung
Den Menschen in der Region "Weißer Rheinbogen" humanitäre Hilfe zu leisten, war der Beweggrund der Stifter, eine unselbständige Stiftung im Jahre 2011 ins Leben zu rufen. Die positive Aufmerksamkeit, die von Anfang an der Stiftung durch die Spender als auch durch hilfesuchende Mitmenschen, Schulen, Kindergärten sowie Vereine entgegengebracht wurde führte dazu, daß die Stiftung bereits nach kurzer Zeit viele Projekte fördern konnte. Durch Zustiftungen ist die Stiftung nunmehr in der Lage, die Selbständigkeit anzustreben.
Die selbständige Stiftung hat weiterhin den Auftrag, gemeinnützige Projektinitiativen zu fördern. Dabei stehen die Verbesserungen der Lebensumstände für die Allgemeinheit und des Einzelnen im Vordergrund.
Spender und Stifter sind herzlich eingeladen, die Ziele der Stiftung zu unterstützen.
Auszüge aus der Stiftungssatzung vom 31. März 2016:
Stiftungszweck
§2 Absatz 1
Die Stiftung "Weißer Rheinbogen Stiftung" mit Sitz in Köln verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des dritten Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
§2 Absatz 2
Die Zwecke der Stiftung ist die Mittelbeschaffung und -weitergabe zur Förderung
der Jugend- und Altenhilfe
von Kunst und Kultur
der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
des Wohlfahrswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege ( § 23 der Umsatzsteuer – Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten
des Sports
der Heimatpflege und Heimatkunde
die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen durch eine andere Körperschaft
Daneben kann die Stiftung die o.g. Zwecke auch selbst verwirklichen.
§2 Absatz 3
Der Stiftungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch Mittelweitergabe i.S.d.§ 58 Nr. 1 AO zur finanziellen/materiellen Unterstützung von steuerbegünstigten Projekten anderer Körperschaften, z.B. Anschubfinanzierung von Sportvereinen zur Durchführung von Freizeit-Projekten und somit die Schaffung der Voraussetzung auch für Jugendliche aus sozial schwachen Familien, an diesen Projekten teilzunehmen, Unterstützung von Vereinen aus dem kulturellen Bereich oder der Heimatpflege bei der Beschaffung von notwendigen Utensilien, Förderung von Präventionstrainings für Schul- und Kindergartenkinder u.ä.. Insbesondere durch Einzelhilfen an bedürftige Personen i.S.d.§ 53 AO kann die Stiftung auch selbst operativ tätig werden.
§2 Absatz 4
Die Zweckverwirklichungen sind auf die Region "Weißer Rheinbogen", d.h. die Kölner Stadtteile Weiß, Sürth und Rodenkirchen zu fokussieren. Die aufgeführten Zwecke müssen nicht im gleichen Maße verwirklicht werden.
Die gesamte Satzung übersenden wir auf Anfrage.
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